AGB - ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Leistungen

  • Die erbrachte Leistung und Hostingvereinbarung gilt laut Angebot oder unterfertigtem SLA.
  • Wenn nicht anders vereinbart, liegen die Reaktionszeiten seitens des Auftragnehmers innerhalb von 24 Stunden zum nächsten Werktag (Werktags 09:00-19:00)
    Reaktionszeit wird wie folgt definiert:
    • Anfrage geprüft und
    • Einschätzung übermittelt oder Problembehebung gestartet
  • Unsere Webserver sind 24 Stunden, sieben Tage die Woche, mit einer Verfügbarkeit von 99 % im Jahresmittel einsatzfähig. Hiervon ausgenommen: Ausfallzeiten durch Software-Updates, Wartung, sowie technische oder sonstige Probleme, die nicht im Einflussbereich von HeBoTek bzw. seiner Drittanbieter liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter).

Inhalte

  • Der Auftraggeber versichert, dass er keine Inhalte auf dem vertragsgenständlichen Speicherplatz speichern und in das Internet stellen wird, deren Bereitstellung, Veröffentlichung oder Nutzung gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstößt.
  • Wenn und soweit der Kunde den vertragsgegenständlichen Speicherplatz für die Verbreitung rechtswidriger Inhalte nutzt, ist HeBoTek berechtigt, den Zugriff auf diese Inhalte über das Internet durch geeignete Maßnahmen zu sperren.
     

Art und Weise der Leistungserbringung 

  • Der Kunde erteilt HeBoTek während der Auftragsdurchführung keine methodischen und/oder didaktischen Anweisungen. Fachliche Vorgaben des Kunden hat HeBoTek nur insoweit zu beachten, als diese für die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erforderlich sind. HeBoTek ist nicht weisungsgebunden und führt seine Tätigkeiten in eigener Verantwortung aus. Hierbei hat er auch die Interessen des Kunden zu berücksichtigen. 
  • HeBoTek wählt den Tätigkeitsort nach freiem Ermessen, sofern sich nicht aus der Notwendigkeit zur Durchführung des Vertrages zwingend eine Anwesenheit an einen bestimmten Ort ergibt.
  • HeBoTek ist nicht zur höchstpersönlichen Erbringung von Dienstleistungen verpflichtet. HeBoTek kann sich bei der Erfüllung seiner Leistungspflichten der Hilfe von Erfüllungsgehilfen bedienen, soweit deren fachliche Qualifikation sichergestellt ist.
     

Haftung, Gewährleistung und Schadenersatz

  • HeBoTek übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Daten des Vertragspartners durch Dritte, die sich Zugang via Telnet, FTP oder Ähnlichem verschaffen, kopiert, geändert oder gelöscht werden. Es besteht im Schadensfall, außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens HeBoTek, keine Haftung von HeBoTek für mittelbare Schäden und/oder Folgeschäden sowie für entgangenen Gewinn.
  • Jegliche Haftung von HeBoTek für die im Rahmen dieser Vereinbarung angebotenen Services ist beschränkt auf die Summe, die der Kunde für den Service bezahlt hat. HeBoTek haftet nicht für direkte oder indirekte Schäden, mittelbare Schäden oder Folgeschäden, die durch die Nutzung oder Unmöglichkeit der Nutzung der angebotenen Services oder durch die Inanspruchnahme von Ersatzdiensten entstehen.
  • HeBoTek haftet nicht für die Fehlfunktion an Webseiten, sofern diese nicht durch serverseitige Änderungen oder Fahrlässigkeit seitens HeBoTek verursacht wurde.
  • HeBoTek übernimmt keine Haftung für Ausfälle, Verzögerungen, technische Störungen oder sonstige Probleme, die im Zusammenhang mit den Diensten Drittanbieter entstehen könnten. Jegliche Ansprüche, die aus derartigen Problemen resultieren, sind direkt an die jeweiligen Dienstleister zu richten. 

Pflichten des Vertragpartners

  • HeBoTek übernimmt Typo3 Updates lediglich für aktuelle Typo3 Seiten. Ältere Seiten müssen vom Kunden auf den aktuellen Stand gebracht werden, um in den Updatezyklus aufgenommen werden zu können.
  • Es besteht von HeBoTek keine Prüfungspflicht der Seiten des Auftragsgebers. HeBoTek behält sich das Recht vor, das Angebot des Auftragsgebers zu sperren, falls dieser Programme auf dem Server installiert, die das Betriebssystem des Servers beeinträchtigen können.
  • Der Kunde ist für den Inhalt der Informationen verantwortlich, die er oder Dritte über seine Domain übermitteln oder bearbeiten lässt, abruft oder zum Abruf bereithält.
  • Das Anbieten von Diensten (Bots, Bouncer, File-Sharing-Services u.a.) welche das Verhalten des Servers beeinträchtigen, sind nur mit Absprache mit HeBoTek gestattet.
  • Bei Servicearbeiten verpflichtet sich der Kunde, die für die Erfüllung der in den Einzelaufträgen zu vereinbarenden Leistungen die erforderlichen Unterlagen und Informationen zur Verfügung zu stellen.
  • Ansonsten gelten die Bestimmungen des österreichischen Strafgesetzbuches.

 Insbesondere darf der Kunde die folgenden Informationsgehalte nicht verbreiten:

  1. Gewaltverherrlichende Darstellungen
  2. Pornographische Ton- oder Bildaufnahmen
  3. Anleitungen oder Anstiftung zu strafbarem Verhalten
  4. Glücksspiele im Sinne des Lotteriegesetzes
  5. Informationen, die Urheberrechte, verwandte Schutzrechte oder andere Immaterialgüterrechte Dritter verletzen.
  6. Reine File Downloadseiten
     

 Vertragsdauer

  • Wenn nicht anders vereinbart können Verträge sowohl vom Auftraggeber, als auch von HeBoTek unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens 3 Monaten schriftlich beendet werden. Wurde eine vertragliche Mindestlaufzeit vereinbart, so kann das Vertragsverhältnis frühestens zu diesem Zeitpunkt gelöst werden. Offene Forderungen, die zum Zeitpunkt der Kündigung bestanden haben, bleiben bestehen.
  • Als Vertragsbeginn gilt die erste bereitgestellte oder erbrachte Serviceleistung.
  • HeBoTek ist berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung aus einem der folgenden Gründe zu beenden:
    • der Vertragspartner ist mit der Zahlung der Entgelte in Verzug und bezahlt diese trotz Mahnung innerhalb einer Frist von 28 Tagen nicht.
    • der Vertragspartner verstößt gegen eine der zuvor erwähnten geregelten Pflichten.
    • der Vertragspartner führt bei einem SLA ohne Hosting systemrelevante Änderungen durch oder lässt selbige durchführen, welche eine Neubewertung des SLA erforderlich machen.

Sonstiges

  • Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder Teile davon ungültig sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. In diesem Fall gilt eine Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlich Gewollten entspricht